Kategorie B
Mindestalter ist 17 Jahre.
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
01. Lernfahrgesuch
Am Computer ausfüllen.
02. Sehtest machen und Nothelferkurs besuchen
Bringen Sie das ausgedruckte Formular mit zum Sehtest in einem Schweizer Optikergeschäft oder einer Schweizer Arztpraxis. Die Fachperson bestätigt das Resultat direkt auf dem Lernfahrgesuch mit Datum, Unterschrift und Stempel. Der Sehtest ist 2 Jahre lang gültig.
03. Aktuelles Passfoto aufkleben
Ergänzen Sie das Gesuch mit einem aktuellen Passfoto. Das Passfoto darf farbig oder schwarz-weiss sein. Ein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Foto ist nicht gültig.
04. Dokumente zusammenstellen
Lernfahrgesuch ausfüllen.
Sehtest auf dem Lernfahrgesuch.
Nothilfeausweis beilegen.
Aktuelles Passfoto auf Lernfahrgesuch.
05. Gesuch einreichen
Wenn Sie zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch einreichen, müssen Sie persönlich vor Ort (Gemeinde oder Strassenverkehrsamt) Ihre Identität bestätigen.